Allgemeine Geschäftsbedingungen
von kubalino design
Die Geschäftsbedingungen von kubalino design haben die Aufgabe,
die Geschäftlichen Beziehungen zwischen Ihnen und kubalino design
unter Berücksichtigung der Interessen aller Seiten verbindlich
und fair zu regeln. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen
kubalino design, sind somit immer Grundlage einer Bestellung, eines
Dienstes und/oder eines Vertrages, deren Kenntnisnahme und Einbeziehung
Sie mit einer Bestellung oder Nutzung unserer Dienste bei uns anerkennen
und bestätigen. Sie können daher die Geschäftsbedingungen
jederzeit im Internet einsehen und sich, diese auszudrucken (wählen
Sie hierzu in Ihrem Browser einfach abzuspeichern (hierzu wählen
Sie den Menüpunkt "Datei - Speichern unter"). Die AGB's
können weiterhin jederzeit postwendend oder per E-Mail angefordert
werden.
1
kubalino design verpflichtet sich, alle ihr im Rahmen der Zusammenarbeit
mit dem Kunden zur Kenntnis gelangenden Geschäftsgeheimnisse mit
der Sorgfalt zu wahren und alle diesbezüglichen Informationen und
Unterlagen vertraulich zu behandeln. Die Sorgfalts- und Verschwiegenheitspflicht
währt über das Vertragsende hinaus und gilt auch, wenn eine
Zusammenarbeit nicht zustande kommt.
2
kubalino design arbeitet als selbständiges, unabhängiges Unternehmen
nach BGB und treuhänderischen Gesichtspunkten. kubalino design
ist bemüht, entsprechend der Aufgaben und Terminvorgaben des Werbungtreibenden,
die für die Erfüllung des Auftrages erforderlichen personellen
und sachlichen Voraussetzungen bereitzustellen, in der Beratung absolute
Objektivität zu wahren und die Interessen des Werbungtreibenden
- insbesondere auch bei der Auswahl und Beauftragung Dritter - in jeder
möglichen Form zu vertreten.
3
Wird kubalino design mit einer Präsentation beauftragt, so erkennt
der Werbungtreibende damit an, dass die Ausarbeitung der Konzeption
angemessen zu honorieren ist. Wurde ein Honorar nicht vereinbart, so
gilt die vorgelegte Preisliste der Agentur bzw. branchenübliche
Honorarforderungen. kubalino design kann in keinem Fall unverbindlich
und kostenlos arbeiten, auch nicht bei Nichtverwendung der eingereichten
Ausarbeitungen oder erfolgten Beratungen.
4
Der Werbungtreibende verpflichtet sich, kubalino design rechtzeitig
über Art, Umfang und Zeitfolge der geforderten Leistungen zu unterrichten
und ihr Informationen und Unterlagen, soweit diese ihm verfügbar
sind, fristgerecht und kostenlos zu liefern. Der Werbungtreibende verpflichtet
sich, kubalino design nur zur Veröffentlichung oder Vervielfältigung
freigegebene Vorlagen wie Fotos, Modelle oder sonstige Arbeitsunterlagen
zu übergeben.
5
Bei der Auftragsdurchführung ist kubalino design verpflichtet,
sich hinsichtlich der zu treffenden Maßnahmen mit dem Werbungtreibenden
abzustimmen und ihm die Entwürfe für die vorgeschlagenen Werbemittel
sowie Terminpläne zur Bewilligung vorzulegen und bestätigen
zu lassen. kubalino design überwacht die ordnungsgemäße
Durchführung aller Werbemaßnahmen. Es steht im Ermessen von
kubalino design, für die Ausführung ihrer Grundleistungen
ihr geeignet erscheinende Dritte heranzuziehen. Werden von kubalino
design im Zuge der Produktionsabwicklung Fremdangebote eingeholt, jedoch
der Auftrag vom Kunden anderweitig vergeben, so berechnet die Agentur
die für die Angebotseinholung aufgewendeten Leistungen nach Zeit
und Kostenaufwand. Wird ein Fremdauftrag über kubalino design abgewickelt,
berechnet sie eine
Bearbeitungspauschale. Für Aufträge, die im Namen und auf
Rechnung des Werbungtreibenden erteilt werden, übernimmt die Agentur
gegenüber dem Werbungdruchführenden keinerlei Haftung. Kubalino
werbedesign tritt lediglich als Mittler auf.
6
Sofern die Honorierung von kubalino design nicht durch ein schriftliches
Angebot geregelt ist, geschieht dies nach der jeweils gültigen
Berechnungsgrundlage von Kubalino kubalino design.. Separat berechnet
werden: Mehraufwand welcher im schriftlichen Angebot nicht aufgeführt
ist, Fahrtkosten, Materialien, Reinzeichnungen, Übersetzungen,
Spesen, Organisations- und Beschaffungskosten, Urheberrechtsübertragungen
sowie technische Kosten wie Satz, Zwischenaufnahmen, Fotos, Fotoabzüge,
Wergzeugkosten und Herstellung von Werbemitteln, Leistungen hinzugezogener
Spezial-Unternehmen je nach entsprechendem Aufwand. kubalino design
ist in jedem Fall berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen zu verlangen,
deren Höhe sich am Verhältnis zwischen der erbrachten Leistung
und dem Gesamtumfang der vertraglich geschuldeten Leistungen orientiert.
Kommt eine von der Agentur ausgearbeitete und vom Werbungtreibenden
genehmigte Konzeption aus Gründen, die kubalino design nicht zu
vertreten hat, nicht zur Durchführung, so bleibt der Honoraranspruch
von kubalino design davon unberührt.
7
kubalino design hält sich 1 Monat ab Abgabe ihrer Angebote an diese
gebunden. Eine Abweichung davon wird gesondert ausgewiesen.
8
Nutzungs- und sonstige Rechte an den eingereichten Vorschlägen
von kubalino design, gehen nur insoweit auf den Werbungtreibenden über
als dies aus der anfänglichen Aufgabenstellung hervorgeht, ansonsten
sind sie gesondert zu regeln.
9
Der Werbungtreibende ist nicht berechtigt, die von kubalino design im
Angebotsstadium eingereichten Vorschläge zu verwenden und zwar
unabhängig davon, ob sie urheberrechtlich geschützt sind oder
nicht. Dies gilt auch für eine Verwendung in abgewandelter Form
oder durch Dritte.
10
kubalino design haftet nicht bei Nichterfüllung, Leistungsmangel
oder Verzug von Werbeträgern oder sonstigen Drittbeauftragten,
die nicht ihre Erfüllungsgehilfen sind, auch nicht für deren
vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten. In anderen
Fällen tritt Kubalino werbedesign ihre Ersatzansprüche gegen
den Dritten an den Werbungtreibenden ab. kubalino design haftet selbst
nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Terminvereinbarungen
werden von kubalino design mit der allgemeinen Sorgfalt beachtet. Fixgeschäfte
bedürfen einer besonderen Vereinbarung. Nach der Druckreifeerklärung
durch den Werbungtreibenden ist die Agentur von jeder Verantwortung
für die inhaltliche und orthografische Richtigkeit der vorgelegten
Unterlagen befreit. Soweit der Werbungtreibende von sich aus Korrekturen
vornehmen lässt, entfällt jede Haftung von Kubalino werbedesign.
Eine Haftung für die wettbewerbsrechtliche Unbedenklichkeit einer
Werbung kann nicht übernommen werden, insbesondere ist die Agentur
nicht verpflichtet, jeden Entwurf vorher juristisch überprüfen
zu lassen.
11
Mit der Zahlung des Honorars von kubalino design einschließlich
der Lizenz für die Übertragung des Vervielfältigungsrechts
erwirbt der Werbungtreibende nur das Recht zur Vervielfältigung
der Arbeit im vereinbartem Umfang und zu dem vereinbarten speziellen
Zweck. Geht die Verwendung über dem vereinbarten Umfang und Zweck
hinaus, ist eine neuerliche Vereinbarung sowie zusätzliche Honorierung
erforderlich. Auslandsrechte oder Rechte für weitere Auflagen gelten
nicht als mit übertragen, sofern nicht eine besondere Vereinbarung
erfolgt. Vorentwürfe und Entwürfe bleiben nach geltendem Urheberrecht
Eigentum von kubalino design und sind auf Wunsch in angemessener Frist
nach Beendigung des Auftrages zurückzugeben. Für Beschädigungen
haftet der Werbungtreibende. Die obligatorischen Belegexemplare sind
der Agentur nach Fertigstellung ohne besonderer Aufforderung zu übergeben.
Die Agentur ist berechtigt, die von ihr gestellten Werbemittel zu signieren
und in ihrer Eigenwerbung auf die Betreuung des Werbungtreibenden hinzuweisen.
12
Das Honorar von kubalino design inkl. evtl. verauslagte Kosten zuzüglich
MWST. ist nach Rechnungsstellung spätestens in 10 Tagen ohne Abzug
zu zahlen. Zielüberschreitungen werden mit 10 % Verzugszinsen berechnet.
13
Gegenbestätigungen des Vertragspartners unter Hinweis auf seine
Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen ist hiermit widersprochen.
Tritt der Auftraggeber aus Gründen, die nicht von kubalino design
zu verantworten sind, vom Vertrag zurück, so gilt ein Schadenersatz
des in der Höhe von uns nachweisbar entstandenen Aufwandes, mindestens
aber 20 % des Nettoauftragswertes, als vereinbart.
14
Bei Lieferung von Entwürfen, Drucksachen oder Werbemitteln hat
der Werbungtreibende sogleich die Ordnungsmäßigkeit und Richtigkeit
sowie Vollständigkeit der Ware zu kontrollieren. Etwaige Beanstandungen
sind kubalino design unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
kubalino design hat das Recht, bei Fehlerhaftigkeit des durchgeführten
Auftrages zunächst nachzubessern, sofern dies nicht einen unverhältnismäßig
hohen Aufwand darstellt. Nach ordnungsgemäßer Auftragsausführung
(z.B. Aufstellung und Montage von Werbetafeln, Leuchtkästen ect.)
übernimmt kubalino design keine Haftung für Sturmschäden,
Vandalismus, Erdbeben und andere Einwirkungen höherer Gewalt.
15
Die Nichtigkeit einzelner Formulierungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
berührt nicht die Wirksamkeit im Übrigen. An die Stelle der
unwirksamen Klausel tritt diejenige zulässige Klausel, die in ihrer
Wirkung der unwirksamen Klausel wirtschaftlich am nächsten kommt.
16
Erfüllungsort und Gerichtstand ist Sitz von kubalino design.