Allgemeine Geschäftsbedingungen von kubalino design

Die Geschäftsbedingungen von kubalino design haben die Aufgabe, die Geschäftlichen Beziehungen zwischen Ihnen und kubalino design unter Berücksichtigung der Interessen aller Seiten verbindlich und fair zu regeln. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen kubalino design, sind somit immer Grundlage einer Bestellung, eines Dienstes und/oder eines Vertrages, deren Kenntnisnahme und Einbeziehung Sie mit einer Bestellung oder Nutzung unserer Dienste bei uns anerkennen und bestätigen. Sie können daher die Geschäftsbedingungen jederzeit im Internet einsehen und sich, diese auszudrucken (wählen Sie hierzu in Ihrem Browser einfach abzuspeichern (hierzu wählen Sie den Menüpunkt "Datei - Speichern unter"). Die AGB's können weiterhin jederzeit postwendend oder per E-Mail angefordert werden.


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kubalino design verpflichtet sich, alle ihr im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Kunden zur Kenntnis gelangenden Geschäftsgeheimnisse mit der Sorgfalt zu wahren und alle diesbezüglichen Informationen und Unterlagen vertraulich zu behandeln. Die Sorgfalts- und Verschwiegenheitspflicht währt über das Vertragsende hinaus und gilt auch, wenn eine Zusammenarbeit nicht zustande kommt.

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kubalino design arbeitet als selbständiges, unabhängiges Unternehmen nach BGB und treuhänderischen Gesichtspunkten. kubalino design ist bemüht, entsprechend der Aufgaben und Terminvorgaben des Werbungtreibenden, die für die Erfüllung des Auftrages erforderlichen personellen und sachlichen Voraussetzungen bereitzustellen, in der Beratung absolute Objektivität zu wahren und die Interessen des Werbungtreibenden - insbesondere auch bei der Auswahl und Beauftragung Dritter - in jeder möglichen Form zu vertreten.

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Wird kubalino design mit einer Präsentation beauftragt, so erkennt der Werbungtreibende damit an, dass die Ausarbeitung der Konzeption angemessen zu honorieren ist. Wurde ein Honorar nicht vereinbart, so gilt die vorgelegte Preisliste bzw. branchenübliche Honorarforderungen. kubalino design kann in keinem Fall unverbindlich und kostenlos arbeiten, auch nicht bei Nichtverwendung der eingereichten Ausarbeitungen oder erfolgten Beratungen.

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Der Werbungtreibende verpflichtet sich, kubalino design rechtzeitig über Art, Umfang und Zeitfolge der geforderten Leistungen zu unterrichten und ihr Informationen und Unterlagen, soweit diese ihm verfügbar sind, fristgerecht und kostenlos zu liefern. Der Werbungtreibende verpflichtet sich, kubalino design nur zur Veröffentlichung oder Vervielfältigung freigegebene Vorlagen wie Fotos, Modelle oder sonstige Arbeitsunterlagen zu übergeben.

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Bei der Auftragsdurchführung ist kubalino design verpflichtet, sich hinsichtlich der zu treffenden Maßnahmen mit dem Werbungtreibenden abzustimmen und ihm die Entwürfe für die vorgeschlagenen Werbemittel sowie Terminpläne zur Bewilligung vorzulegen und bestätigen zu lassen. kubalino design überwacht die ordnungsgemäße Durchführung aller Werbemaßnahmen. Es steht im Ermessen von kubalino design, für die Ausführung ihrer Grundleistungen ihr geeignet erscheinende Dritte heranzuziehen. Werden von kubalino design im Zuge der Produktionsabwicklung Fremdangebote eingeholt, jedoch der Auftrag vom Kunden anderweitig vergeben, so berechnet die Agentur die für die Angebotseinholung aufgewendeten Leistungen nach Zeit und Kostenaufwand. Wird ein Fremdauftrag über kubalino design abgewickelt, berechnen wir eine
Bearbeitungspauschale. Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Werbungtreibenden erteilt werden, übernimmt die Agentur gegenüber dem Werbungdruchführenden keinerlei Haftung. kubalino design tritt lediglich als Mittler auf.

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Sofern die Honorierung von kubalino design nicht durch ein schriftliches Angebot geregelt ist, geschieht dies nach der jeweils gültigen Berechnungsgrundlage von kubalino design.. Separat berechnet werden: Mehraufwand welcher im schriftlichen Angebot nicht aufgeführt ist, Fahrtkosten, Materialien, Reinzeichnungen, Übersetzungen, Spesen, Organisations- und Beschaffungskosten, Urheberrechtsübertragungen sowie technische Kosten wie Satz, Zwischenaufnahmen, Fotos, Fotoabzüge, Wergzeugkosten und Herstellung von Werbemitteln, Leistungen hinzugezogener Spezial-Unternehmen je nach entsprechendem Aufwand. kubalino design ist in jedem Fall berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen zu verlangen, deren Höhe sich am Verhältnis zwischen der erbrachten Leistung und dem Gesamtumfang der vertraglich geschuldeten Leistungen orientiert. Kommt eine von der Agentur ausgearbeitete und vom Werbungtreibenden genehmigte Konzeption aus Gründen, die kubalino design nicht zu vertreten hat, nicht zur Durchführung, so bleibt der Honoraranspruch von kubalino design davon unberührt.

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kubalino design hält sich 1 Monat ab Abgabe ihrer Angebote an diese gebunden. Eine Abweichung davon wird gesondert ausgewiesen.

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Nutzungs- und sonstige Rechte an den eingereichten Vorschlägen von kubalino design, gehen nur insoweit auf den Werbungtreibenden über als dies aus der anfänglichen Aufgabenstellung hervorgeht, ansonsten sind sie gesondert zu regeln.

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Der Werbungtreibende ist nicht berechtigt, die von kubalino design im Angebotsstadium eingereichten Vorschläge zu verwenden und zwar unabhängig davon, ob sie urheberrechtlich geschützt sind oder nicht. Dies gilt auch für eine Verwendung in abgewandelter Form oder durch Dritte.

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kubalino design haftet nicht bei Nichterfüllung, Leistungsmangel oder Verzug von Werbeträgern oder sonstigen Drittbeauftragten, die nicht ihre Erfüllungsgehilfen sind, auch nicht für deren vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten. In anderen Fällen tritt Kubalino werbedesign ihre Ersatzansprüche gegen den Dritten an den Werbungtreibenden ab. kubalino design haftet selbst nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Terminvereinbarungen werden von kubalino design mit der allgemeinen Sorgfalt beachtet. Fixgeschäfte bedürfen einer besonderen Vereinbarung. Nach der Druckreifeerklärung durch den Werbungtreibenden ist die Agentur von jeder Verantwortung für die inhaltliche und orthografische Richtigkeit der vorgelegten Unterlagen befreit. Soweit der Werbungtreibende von sich aus Korrekturen vornehmen lässt, entfällt jede Haftung von Kubalino werbedesign. Eine Haftung für die wettbewerbsrechtliche Unbedenklichkeit einer Werbung kann nicht übernommen werden, insbesondere ist die Agentur nicht verpflichtet, jeden Entwurf vorher juristisch überprüfen zu lassen.


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Mit der Zahlung des Honorars von kubalino design einschließlich der Lizenz für die Übertragung des Vervielfältigungsrechts erwirbt der Werbungtreibende nur das Recht zur Vervielfältigung der Arbeit im vereinbartem Umfang und zu dem vereinbarten speziellen Zweck. Geht die Verwendung über dem vereinbarten Umfang und Zweck hinaus, ist eine neuerliche Vereinbarung sowie zusätzliche Honorierung erforderlich. Auslandsrechte oder Rechte für weitere Auflagen gelten nicht als mit übertragen, sofern nicht eine besondere Vereinbarung erfolgt. Vorentwürfe und Entwürfe bleiben nach geltendem Urheberrecht Eigentum von kubalino design und sind auf Wunsch in angemessener Frist nach Beendigung des Auftrages zurückzugeben. Für Beschädigungen haftet der Werbungtreibende. Die obligatorischen Belegexemplare sind der Agentur nach Fertigstellung ohne besonderer Aufforderung zu übergeben. Die Agentur ist berechtigt, die von ihr gestellten Werbemittel zu signieren und in ihrer Eigenwerbung auf die Betreuung des Werbungtreibenden hinzuweisen.

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Das Honorar von kubalino design inkl. evtl. verauslagte Kosten zuzüglich der gesetzlichen MwSt. ist nach Rechnungsstellung und oder nach Leistungserbringung spätestens in 8 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Zielüberschreitungen werden mit 13 % Verzugszinsen berechnet.

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Gegenbestätigungen des Vertragspartners unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen ist hiermit widersprochen.
Tritt der Auftraggeber aus Gründen, die nicht von kubalino design zu verantworten sind, vom Vertrag zurück, so gilt ein Schadenersatz des in der Höhe von uns nachweisbar entstandenen Aufwandes, mindestens aber 20 % des Nettoauftragswertes, als vereinbart.

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Bei Lieferung von Entwürfen, Drucksachen oder Werbemitteln hat der Werbungtreibende sogleich die Ordnungsmäßigkeit und Richtigkeit sowie Vollständigkeit der Ware zu kontrollieren. Etwaige Beanstandungen sind kubalino design unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
kubalino design hat das Recht, bei Fehlerhaftigkeit des durchgeführten Auftrages zunächst nachzubessern, sofern dies nicht einen unverhältnismäßig hohen Aufwand darstellt. Nach ordnungsgemäßer Auftragsausführung (z.B. Aufstellung und Montage von Werbetafeln, Leuchtkästen ect.) übernimmt kubalino design keine Haftung für Sturmschäden, Vandalismus, Erdbeben und andere Einwirkungen höherer Gewalt.

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Die Nichtigkeit einzelner Formulierungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt nicht die Wirksamkeit im Übrigen. An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt diejenige zulässige Klausel, die in ihrer Wirkung der unwirksamen Klausel wirtschaftlich am nächsten kommt.

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Erfüllungsort und Gerichtstand ist Sitz von kubalino design.

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